Sozialrecht
Das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst vor allem
das in den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) kodifizierte
Recht der Sozialleistungsträger. Auch weitere Gesetze wie das BAFöG
oder das Wohngeldgesetz gehören zum SGB. Dazu kommen landesrechtliche
und kommunale Regelungen. Das Sozialrecht ist ein Teil des Öffentlichen
Rechts, hat zugleich auch viele Berührungspunkte zum Arbeitsrecht, weil
Sozialversicherung und Arbeitsverhältnis eng zusammenhängen und
Teilhabe am Arbeitsleben ein wichtiges Ziel des Sozialrechts ist. Die
Sozialgerichtsbarkeit ist auf die Entscheidung sozialrechtlicher
Streitigkeiten spezialisiert. Das Sozialrecht ist immer stärker in
europäisches und internationales Recht eingebunden, vor allem in das
koordinierende Sozialrecht der Europäischen Union.
Das Sozialrecht wird im Rahmen der juristischen Ausbildung an deutschen
Universitäten entweder als eigenständiges Wahlfach oder im Zusammenhang
mit dem Arbeitsrecht unterrichtet. Dabei bleibt das Interesse des
Gesetzgebers, aber leider zum Teil auch der Studierenden und der
Fakultäten, an der sozialrechtlichen Ausbildung von Juristinnen und
Juristen hinter dem stetig steigenden Bedarf der gerichtlichen,
anwaltlichen, beratenden und behördlichen Praxis zurück. Insbesondere
häufige Rechtsänderungen führen zu einem hohen Bedarf an Weiterbildung
und Beratung im Sozialrecht auch für alle, die sich mit Arbeitsrecht,
Steuerrecht und Medizinrecht befassen. An den nichtjuristischen
Fakultäten der Universitäten und anderen Hochschulen hat das
Sozialrecht im Rahmen der Ausbildung für das Sozial- und
Gesundheitswesen einen hohen und noch wachsenden Stellenwert. Berufe
mit Leitungskompetenz in diesem Bereich erarbeiten sich eine oft hohe
sozialrechtliche Kompetenz.
Das Sozialrecht als wichtiger Teil des Rechts der Leistungsverwaltung
kann wichtige, oft noch nicht ausgeschöpfte Impulse für die
Wissenschaft und Praxis des Öffentlichen Rechts. In einem umfassenderen
Sinn sind große Teile des Rechts Sozialrecht, weil sie die Ordnung und
Entfaltung der Gesellschaft (lateinisch: societas) regeln und prägen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist sozialer Rechtsstaat (Art. 20 I, 28
I GG). Das bedeutet, dass jedes Recht die grundlegenden Bedürfnisse in
der Gesellschaft berücksichtigen muss und Staat und Gesellschaft in der
Rechtsordnung aufeinander bezogen sind. Wer sich für Sozialrecht
interessiert, muss sich mit sozialem Recht in diesem weiteren Sinne
befassen, denn sozialrechtlich zu deckende Bedarfslagen entstehen dort,
wo die rechtlich verfasste Gesellschaft sie nicht anders zu decken
vermag oder will.
Zugleich ist das Verständnis des geltenden Sozialrechts wichtig
für jede auf interdisziplinäre Erkenntnis angelegte Beschäftigung mit
Sozial- und Gesundheitspolitik. Rechtsstaatliche Anforderungen
begrenzen den Spielraum der Politik, können ihr aber auch wichtige
Impulse vermitteln. Ich vertrete das Sozialrecht in Forschung und Lehre
und habe zahlreiche Aufsätze und Kommentierungen veröffentlicht. Das
bisher als „Schulin“ und „Schulin/ Igl“ bekannte Lehrbuch des
Sozialrechts ist als „Igl/ Welti“ in 8. Auflage erschienen, die 9.
Auflage ist in Vorbereitung. Ich habe zuletzt an interdisziplinären
Forschungsprojekten zum sozialgerichtlichen Verfahren und zur Zukunft
der sozialen Selbstverwaltung mitgewirkt. Zu meiner Tätigkeit gehören
auch viele Vorträge sowie gutachterliche Stellungnahmen für
Wissenschaft und Praxis des Sozialrechts. Einen Schwerpunkt setze ich
in Forschungsarbeiten setzen, die auch empirische Erkenntnisse
einbeziehen. Gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung erforsche ich
derzeit mit Kolleginnen und Kollegen aus Arbeitsrecht und
Sozialwissenschaften die rechtliche Sicherung von Übergängen im
Lebenslauf.
Als Vorstandsmitglied des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland
habe ich mich daran beteiligt, Forschung und Praxis des Sozialrechts in
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein zu vernetzen.
Als ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht kann ich an der
Rechtsprechung mitwirken.
Sozialrechtliche Lehrveranstaltungen habe an den Universitäten Kiel und
Frankfurt am Main sowie an der Hochschule Neubrandenburg gehalten. An
der Universität Kassel beteilige ich mich an der sozialrechtlichen
Ausbildung im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und am
Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft und am
Kompetenzzentrum für Sozialrecht und Sozialpolitik.
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| Master Sozialrecht und Sozialwirtschaft - Universität Kassel
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28.05.2011
