Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem
Staat und den Bürgerinnen und Bürgern. Man kann es unterteilen in
Staats- und Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht, in das Recht
staatlicher Eingriffe und staatlicher Leistungen oder nach
Regelungsbereichen, etwa Sozialrecht, Gesundheitsrecht, Baurecht oder
Ordnungsrecht, die jeweils in Bundes- und Landesgesetzgebung bearbeitet
werden. Systematisierungen aller Art haben aber auch ihre Grenzen und
dürfen den Blick für das jeweils Zusammengehörende nicht verstellen.
In der juristischen Ausbildung an den Universitäten ist das Öffentliche
Recht neben Zivilrecht und Strafrecht eine der drei Säulen und ein
bedeutendes Pflichtfach. Auch an anderen Ausbildungsgängen an
Hochschulen wird in vielen Studiengängen vor allem das Verwaltungsrecht
gelehrt. In der Rechtspraxis gewinnt die anwaltliche Vertretung und
Beratung in Fragen des Öffentlichen Rechts in vielen Bereichen an
Bedeutung, sei es im Umwelt- und Technikrecht, im Öffentlichen
Wirtschaftsrecht, Sozial- und Gesundheitsrecht oder Steuerrecht. Die
Formen, in denen Demokratie in Staat, Gemeinde und der Selbstverwaltung
etwa der Universitäten, Kammern oder Sozialversicherungsträger gelebt
wird, sind öffentlich-rechtlich. Gerade in Deutschland wird das gesamte
Rechtssystem durch die Grundrechte und die verfassungsgerichtliche
Rechtsprechung immer mehr geprägt. Dazu kommt, dass auch die Einwirkung
des Europarechts auf das deutsche Recht zunächst eine Frage des
Öffentlichen Rechts ist.
Ich vertrete das Öffentliche Recht einschließlich Europarecht, Sozial-
und Gesundheitsrecht in Lehre und Forschung. Neben meinem
sozialrechtlichen Schwerpunkt habe ich mich - beginnend mit meiner
Dissertation „Die soziale Sicherung der Abgeordneten“ - speziell mit
Fragen des Parlamentsrechts befasst. Weitere Themen aus dem deutschen
und schleswig-holsteinischen Verfassungsrecht waren der Finanzausgleich
zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die kommunale Selbstverwaltung und
Daseinsvorsorge. Die Grundrechte gehören zu meinen
Interessenschwerpunkten. In meiner Habilitationsschrift „Behinderung
und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat - Freiheit, Gleichheit und
Teilhabe behinderter Menschen“ habe ich mich damit befasst, was die
Grundrechte für behinderte Menschen bedeuten müssen.
Seit dem 1. Mai 2008 bin ich ehrenamtlicher Richter des
Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein und kann so an der
Auslegung der Landesverfassung mitwirken.
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10.09.2010
