Gesundheitsrecht
Unter Gesundheitsrecht kann man das gesamte Recht
verstehen, das sich mit der gesundheitlichen Versorgung befasst. Dazu
gehören aus dem öffentlichen Recht insbesondere das Sozialrecht der
gesundheitlichen Leistungen, das Recht des öffentlichen
Gesundheitsdienstes, das Berufsrecht der Gesundheitsberufe, das
öffentliche Wirtschaftsrecht insbesondere der Krankenhäuser und anderen
Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens einschließlich der
pharmazeutischen Industrie und des Gesundheitshandwerks und das
Wissenschaftsrecht der Forschung im Gesundheitsbereich.
Gesundheitsrecht umfasst nicht nur das für die ärztliche Profession und
Wissenschaft relevante Medizinrecht, sondern auch weitere Sektoren,
namentlich Prävention, Rehabilitation und Pflege. Gesundheitsrecht ist
verfassungsrechtlich fundiert in der Schutzpflicht des Staates für
Leben und Gesundheit und dem Sozialstaatsgebot.
Gesundheitsrecht korrespondiert mit Gesundheitspolitik, die sich heute
ebenso als Sozialpolitik wie als Wirtschaftspolitik und
Wissenschaftspolitik darstellt. Das Gesundheitswesen gewinnt ständig an
gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Bedeutung. Seine
permanenten Reformen sind verbunden mit immer intensiverer
Verrechtlichung. Entsprechend wächst der gesundheitsrechtliche
Beratungsbedarf.
Gesundheitsrecht benötigt die interdisziplinäre Kooperation
insbesondere mit Medizin, Public Health, Pflegewissenschaft,
Rehabilitationswissenschaft, Gesundheitsökonomie, Medizinischer
Soziologie und Sozialer Arbeit, um seine Materie angemessen erfassen zu
können. Entsprechend müssen Forschung und Lehre in einen breiten
Kontext eingebunden werden.
Durch Vortrags- und Schulungstätigkeit sowie Gremienarbeit
insbesondere in den Bereichen Rehabilitation und Pflege, so durch
frühere Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Priorisierung“ der Zentralen
Ethikkommission der Bundesärztekammer sowie aktuell der
Ad-Hoc-Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik der EKD, durch gutachterliche
Tätigkeit für die Stabsstelle Patientenbeteiligung beim G-BA sowie als
Mitglied des Wissenschaftlichen Kuratoriums der Deutschen Hauptstelle
für Suchtfragen bin ich im Kontakt zu Akteuren des Gesundheitswesens.
Teile des SGB V kommentiere ich im „Becker/ Kingreen“, der in 2.
Auflage erschienen ist.
An den Hochschulen gewinnt Gesundheitsrecht an Verbreitung. Es wird
sowohl in der juristischen Ausbildung wie auch in interdisziplinären
Studiengängen und Forschungszusammenhängen immer häufiger angeboten und
ausgebaut. Dazu müssen zum Teil noch traditionelle Abgrenzungen
zwischen einem eher zivilrechtlich geprägten Medizinrecht und einer vom
Sozialrecht her kommenden Ausrichtung überwunden werden. Mit meinen
Arbeitsschwerpunkten im Sozialrecht und Berufsrecht von
Krankenversorgung, Pflege und Rehabilitation bin ich an diesem Prozess
beteiligt und unterrichte Gesundheitsrecht an der Universität Kassel.
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| Sachverständigenrat Gesundheit
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http://www.svr-gesundheit.de/ |
| Gemeinsamer Bundesausschuss
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http://www.g-ba.de/ |
| DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
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http://www.dimdi.de/ |
| Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
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http://www.wido.de/ |
| Institut für Sozialmedizin - Medizinische Universität zu Lübeck
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http://www.sozialmedizin-luebeck.uk-sh.de/ |
| DNEbM e.V. — Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V.
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http://www.ebm-netzwerk.de/ |
| GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit
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http://www.gsf.de/ |
| Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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http://www.bzga.de/ |
| WHO - Weltgesundheitsorganisation
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http://www.who.int/en/ |
| Health-EU - EU-Gesundheitsportal
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http://ec.europa.eu/health-eu/index_de.htm |
| GKV-Spitzenverband
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https://www.gkv-spitzenverband.de/ |
| Health Reform Watch
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http://www.healthreformwatch.com/ |
| Forum Gesundheitspolitik
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http://www.forum-gesundheitspolitik.de/index.htm |
| Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
|
http://www.dhs.de/ |
10.09.2010
