Europarecht
Das Europarecht umfasst vor allem die durch die
Verträge (primäres Europarecht) und eigenen Rechtsakte der Europäischen
Union gesetzte Recht. Es hat in Deutschland Anwendungsvorrang und wirkt
unmittelbar oder als umzusetzende Vorgabe in nahezu alle Bereiche der
deutschen Rechtsordnung. Durch seine vorrangige Wirkung ist Europarecht
zum Teil dem Verfassungsrecht vergleichbar. Es regelt vor allem
Rechtsverhältnisse zwischen Ebenen öffentlicher Gewalt und Rechte und
Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern. Insofern ist es Teil des
Öffentlichen Rechts. Es wirkt aber auch - so im Arbeitsrecht und
Antidiskriminierungsrecht - erheblich auf die Rechtsbeziehungen
zwischen Privaten. Im weiteren Sinne können zum Europarecht auch die
Wirkungen der völkerrechtlichen Verträge gelten, die im Rahmen des
Europarats geschlossen wurden, etwa der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta.
Als Wissenschaft von den Quellen und Wirkungsweisen des Europäischen
Rechts ist Europarechtswissenschaft eigenständiges Fach.
Rechtswissenschaft muss zugleich heute in allen ihren Teilbereichen
auch die europäische Rechtsordnung integral einbeziehen. Das gilt auch
für das Recht der behinderten Menschen, das Sozialrecht und das
Gesundheitsrecht. Je stärker öffentliche Gewalt, Ökonomie und
Kommunikation die Grenzen der Nationalstaaten übergreifen, umso mehr
müssen auch Sozialpolitik und Sozialrecht europäisch werden. Dazu
gehört auch, durch den Vergleich von Recht und Politik der europäischen
Staaten Erkenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen.
In diesem Sinne vertrete ich das Europarecht in Lehre und Forschung
auch als integralen Bestandteil des öffentlichen Rechts, Sozial- und
Gesundheitsrechts an der Universität Kassel. Im Wintersemester
2006/2007 habe ich bei einer Lehrvertretung an der Universität
Oldenburg/ Hanse Law School Europäisches Wirtschaftsrecht und
Substantive EU Law gelehrt. Europäische Kontakte – derzeit insbesondere
nach Frankreich, Schweden und in die Niederlande – für vergleichende
Studien von Politik und Recht gehören für mich zur wissenschaftlichen
Tätigkeit. Das maßgeblich durch europäisches Recht beeinflusste
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommentiere ich in einem
Kommentar (Schiek) aus europäischer Perspektive in seinen Auswirkungen
auf das Recht des öffentlichen Dienstes und das Sozialrecht.
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10.09.2010
